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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 BK 1/13 B   

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https://dejure.org/2013,103911
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 BK 1/13 B (https://dejure.org/2013,103911)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.08.2013 - L 13 BK 1/13 B (https://dejure.org/2013,103911)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. August 2013 - L 13 BK 1/13 B (https://dejure.org/2013,103911)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 BK 1/13
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die im Zentrum der Überlegungen stehende Entscheidung (Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 -) nicht mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz (GG) in der Weise begründet, die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG seien mit anderen Leistungsberechtigten in jeder Hinsicht gleich zu behandeln.
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Ausschluss - Leistungsberechtigter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 BK 1/13
    Soweit wegen der Ausschlussregelung in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II keines der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II erhalten kann, scheidet damit auch ein Anspruch nach § 6a BKGG aus, wie das Bundessozialgericht (BSG) in dem bereits vom SG zitierten Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 KG 1/09 R - juris Rdn. 14 - entschieden hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 5/14
    Insoweit verweist der Senat nach § 153 Abs. 2 SGG zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die zutreffenden Entscheidungsgründe des angefochtenen Gerichtsbescheides sowie des Beschlusses des 13. Senats vom 26. August 2013 (Az. L 13 BK 1/13 B), der auf die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe ergangen ist.

    Hinsichtlich der vom Kläger vorgebrachten verfassungsrechtlichen Einwände wird insbesondere auf den Beschluss des Gerichts vom 26. August 2013 (Az. L 13 BK 1/13 B), den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 13. März 2015 (Az. L 7 BK 11/14 B) und das Urteil des BSG vom 2. Dezember 2014 (B 14 AS 8/13 R) verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 BK 10/14
    Insoweit wird auf den Beschluss des Gerichts vom 26. August 2013 (Az. L 13 BK 1/13 B, Az. der Berufung: L 7 BK 5/14), der in einem ähnlichen Fall in einem PKH-Beschwerdeverfahren ergangen und dem Prozessbevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bekannt ist, Bezug genommen.

    Ferner bleibt der Senat aus den Gründen, die in seinem Beschluss vom 13. März 2015 sowie im Beschluss vom 26. August 2013 (Az. L 13 BK 1/13 B) genannt sind, bei der Rechtsauffassung, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (ebenso: Thie in: LPK-SGB II, 5. Aufl., 2013, § 7 Rn. 32; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl., 2015, § 7, Rn. 113; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 150, Stand X/2013; Kühl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl., 2015, § 6a BKGG Rn. 51).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2014 - L 11 BK 9/13
    Die von den Prozessbevollmächtigten wohl herangezogene "kürzlich ergangene" Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10) bezieht sich auf die Leistungshöhe nach dem AsylbLG und begründet keinen Anspruch auf generelle Gleichbehandlung (vgl. dazu: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2013, L 13 BK 1/13 B m.w.N.).
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